Frühzeitig BAföG beantragen, Semesterbeginn beachten

  • Deutsches Studentenwerk (DSW): BAföG-Antrag möglichst früh stellen, nicht erst zum Beginn der Vorlesungszeit
  • Zwischen offiziellem Semesterbeginn und Beginn der Vorlesungszeit können mehrere Wochen liegen
  • Fachhochschulen beginnen ihr Wintersemester 2020/2021 bereits in der Regel zum 1. September, Universitäten zum 1. Oktober
  • BAföG kann erst ab Monat der Antragstellung gezahlt werden, deshalb lohnt sich der frühzeitige Antrag
  • BAföG-Verbesserungen zum Wintersemester 2020/2021: Elternfreibeträge steigen um 3%, Bedarfssätze um 2%

Berlin, 10. September 2020. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) rät Erstsemestern, ihren BAföG-Antrag spätestens zum offiziellen Beginn des Wintersemesters 2020/2021 zu stellen und damit nicht bis zum Beginn der Vorlesungszeit zu warten. Denn zwischen den beiden Zeitpunkten können Wochen liegen, und die Studierenden würden eventuell auf Förderung verzichten, wenn sie den Antrag erst zum Beginn der Vorlesungen stellen.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erläutert: „Wegen der Corona-Pandemie haben viele Hochschulen, gerade die Universitäten, den Beginn der Vorlesungszeit für dieses Wintersemester 2020/2021 nach hinten verschoben, zum Beispiel auf Anfang November 2020. Das Semester beginnt aber offiziell oft schon früher. Deshalb ist es besonders für Erstsemester wichtig, ihren BAföG-Erstantrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie ab Beginn des Semesters auch die Förderung erhalten können.“

„Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat hierfür die gesetzlichen Weichen gestellt“, ergänzt Meyer auf der Heyde, „wofür ihm im Interesse der Erstsemester zu danken ist.“

Das Wintersemester 2020/2021 hat an den Fachhochschulen bzw. Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in der Regel bereits am 1. September 2020 begonnen, auch wenn der Vorlesungsbeginn erst später sein kann. Stellen die FH-Studienanfänger/-innen in diesem Monat noch ihren BAföG-Antrag, können sie nach Prüfung ihres Antrags grundsätzlich auch die Förderung für September 2020 erhalten.

Das ist neu: Zum Wintersemester 2020/201 wird der Förderungs-Höchstsatz beim BAföG auf 861 Euro erhöht, die Freibeträge für das Einkommen der Eltern steigen, und man kann mehr Vermögen haben, das nicht aufs BAföG angerechnet wird. Die Kinderbetreuungszuschläge steigen von 140 auf 150 Euro. Außerdem sind die BAföG-Antragsformulare neu und übersichtlicher gestaltet.

„Die Corona-Pandemie hat die Beschäftigungs- und Einkommenssituation vieler Studierender und auch die ihrer Eltern verschlechtert; ein BAföG-Antrag kann sich nun erst recht lohnen“, erklärt DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde. „Viele Studierende, die vorher nicht förderungsberechtigt waren, können es jetzt sein. Und viele, die vorher bereits BAföG bekommen haben, können nun mehr BAföG erhalten. Deshalb sollten Studierende dem Slogan unserer neuen Kampagne folgen: Jetzt BAföG beantragen!“

BAföG-Änderung der Bundesregierung, Punkt 11: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php

Die BAföG-Verbesserungen zum Wintersemester 2020/2021 im Überblick: www.studentenwerke.de/de/content/mehr-bafög-0