01.03.2023 Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster hat gestern über eine Sozialbeitragserhöhung zum Wintersemester 2023/24 abgestimmt. Die Mitglieder des Verwaltungsrates, der unter anderem aus Vertreterinnen und Vertretern der WWU, der FH sowie der Studierendenschaft bestehen, beschlossen einstimmig eine Erhöhung des derzeitigen Beitrages von 99,34€ um rund 20€ auf 120€ zum nächsten Wintersemester.
Jetzt ist es beschlossene Sache: Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster hat die Erhöhung des Sozialbeitrages in seiner letzten Sitzung genehmigt. Insgesamt geht es um eine Erhöhung von 20,66€, die zum Wintersemester 2023/24 erfolgt. Der Sozialbeitrag der Studierenden für das Studierendenwerk steigt damit von derzeit 99,34€ auf 120€ und dient dem Inflationsausgleich.
Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster, erklärte: „Das Studierendenwerk ist auf die Finanzierung durch die Studierenden angewiesen, um weiterhin alle Serviceleistungen für diese Gruppe im gewohnten Umfang anbieten zu können. Dies gilt für das Angebot bezahlbaren Wohnraums, eine günstige und gesunde Ernährung oder auch unsere Beratungs- und Unterstützungsangebote. All diese wichtigen Leistungen werden vom Land NRW schon seit längerem nur unzureichend bezuschusst, so dass die nun im Verwaltungsrat einstimmig beschlossene Sozialbeitragserhöhung leider dringend notwendig ist. Dauerhaft muss allerdings das Land die Studierendenwerke auskömmlich finanzieren, damit sich die finanzielle Belastung nicht immer stärker auf die Schultern der Studierenden verlagert. Wir stehen insoweit solidarisch an der Seite der organisierten Studierendenschaft und teilen deren Kritik an der gegenwärtigen Finanzierungsverteilung.“
Der Sozialbeitrag für die Studierenden in Münster ist seit dem Wintersemester 2018/19 unverändert. Dies ist im landesweiten Vergleich nur in zwei anderen NRW-Studierendenwerken der Fall, bei denen spätestens zum WS 2023/24 auch Sozialbeitragserhöhungen im Raum stehen. Die Steigerung des Sozialbeitrags um 20 % zwischen WS 2018/19 und WS 2023/24 entspricht der durchschnittlichen prozentualen Steigerung der Sozialbeiträge der anderen NRW-Studierendenwerke in diesem Zeitraum. Gerade in den letzten Semestern haben auch die meisten anderen NRW-Studierendenwerke ihre Sozialbeiträge deutlich erhöht. Sozialbeiträge i. H. v. 120 € sind schon im SS 2023 in anderen Studierendenwerken Realität.
Hintergrund:
Der Sozialbeitrag für das Studierendenwerk Münster wird in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden der Universität Münster, Fachhochschule Münster, Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster, gemäß §12 Abs. 5 Studierendenwerksgesetz erhoben.