Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt künftig ein neues Fachverfahren für die Bearbeitung der Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hiermit wird eine zeitgemäße und vereinfachte Bearbeitung Ihrer Anträge sichergestellt.
Für den Wechsel des Fachverfahrens ist es technisch unvermeidbar erforderlich, das bisherige System für eine gewisse Dauer abzuschalten bevor das neue System in Betrieb genommen werden kann. Für die gesamte Dauer der Abschaltung wird das Amt für Ausbildungsförderung keinen Zugriff auf Ihre Unterlagen haben.
Die Abschaltung erfolgt im Jahr 2026 für einen Zeitraum von voraussichtlich zwei Kalenderwochen. Der genaue Zeitraum wird hier veröffentlicht.
Sie können auch während der Abschaltungsphase wie gewohnt Anträge (BAföG-Digital, per E-Mail, schriftlich) und sonstige Post einreichen. Der Eingang ist auch während der Abschaltung fristwahrend.
Durch den Wechsel der Fachverfahren wird es zunächst zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Anträge und sonstigen Unterlagen möglichst frühzeitig und möglichst vollständig einzureichen.
Ihr Amt für Ausbildungsförderung ist für Sie eingeschränkt im Rahmen der Telefonsprechstunden dienstags von 13-14 Uhr und donnerstags von 10-12 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0) 251 / 83 79 400 erreichbar. Zusätzlich können Sie uns per E-Mail oder per Post erreichen. Die persönlichen Terminsprechstunden entfallen.