Notfallhilfen
Unterstützung in besonderen Situationen
Manchmal gerät man im Studium in finanzielle Engpässe oder unerwartete Notsituationen. In solchen Momenten steht dir das Studierendenwerk Münster zur Seite.
Mit einer Reihe von Notfallhilfen möchten wir dir den Rücken stärken, damit du dich wieder auf das Wesentliche konzentrieren kannst: dein Studium. Ob finanzielle Unterstützung, Sachspenden oder Beratung – zögere nicht, dich bei uns zu melden, wenn du Hilfe benötigst. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Notfallstipendium
Einmaliger Zuschuss bei besonderem Härtefall
In besonderen Ausnahmesituationen kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 496,00 € gewährt werden, der nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Anspruch besteht jedoch nicht. Weitere Informationen erhältst du in einem Beratungsgespräch mit der Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).
Notfalldarlehen
Zinsloses Darlehen für Studierende in Notlagen
Das Notfalldarlehen richtet sich an Studierende, die sich in einer unvorhersehbaren und unverschuldeten Notlage befinden und keine weiteren staatlichen Leistungen wie BAföG erhalten. Die maximale Höhe des Darlehens beträgt 1.500,00 €. Es muss zurückgezahlt werden, wobei die Rückzahlung in individuell vereinbarten monatlichen Raten erfolgt. Weitere Informationen erhältst du in einem Beratungsgespräch mit der Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).
Weitere Finanzierungsangebote findest du bei den Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) der Hochschulen.
Freitisch
Kostenlose Aufladung der MensaCard
Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kannst du bei uns eine kostenlose Aufladung deiner MensaCard im Wert von 50,00 € erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass dein aktuelles Guthaben auf der MensaCard oder dem Studierendenausweis weniger als 10,00 € beträgt. Diese Aufladung beantragst du in einem Beratungsgespräch in der Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).
Benötigte Unterlagen
- Ausgefüllter Freitisch-Antrag (Download)
- Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Kopie deiner aktuellen Semesterbescheinigung
Hausrat und Kleidung
Von Studierenden für Studierende
In der Bismarckallee 3 in Münster, befindet sich unsere „Schatzkammer“, ein Raum, in dem du sowohl Spenden abgeben, als auch erhalten kannst. Hier findest du eine Vielzahl von nützlichen Gegenständen, die von Studierenden für Studierende bereitgestellt werden.
Die „Schatzkammer“ bietet Kleidungsstücke für Erwachsene, Baby- und Kinderkleidung, Küchen- und Haushaltsartikel sowie Spielzeug. Wenn du etwas benötigst oder etwas übrig hast, schau gerne vorbei und unterstütze deine Kommilitoninnen und Kommilitonen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Notfallhilfen
Wer kann Notfallhilfen in Anspruch nehmen?
Alle eingeschriebenen Studierenden der Hochschulen in Münster, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, können die Notfallhilfen des Studierendenwerks Münster in Anspruch nehmen. Eine genaue Prüfung der Situation erfolgt im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
Wie beantrage ich ein Notfallstipendium?
Ein Notfallstipendium wird in besonderen Härtefällen als einmaliger Zuschuss gewährt. Um das Stipendium zu beantragen, vereinbare bitte ein Beratungsgespräch mit der Abteilung Beratung/Internationales/Kultur, in dem deine Situation geprüft wird.
Wie hoch ist das Notfalldarlehen und wie funktioniert die Rückzahlung?
Das Notfalldarlehen kann bis zu 1.500,00 Euro betragen. Es handelt sich um ein zinsloses Darlehen, das nach einer intensiven Einzelfallprüfung gewährt wird. Die Rückzahlung erfolgt in individuell vereinbarten monatlichen Raten. Für die Antragstellung musst du Kontoauszüge der letzten drei Monate, deine aktuelle Semesterbescheinigung, einen Ausweis oder Pass sowie eine ausführliche, schriftliche Darstellung deiner sozialen und wirtschaftlichen Situation einreichen. Zusätzlich müssen deine Prüfungsleistungen durchschnittlich sein, und der Antrag kann erst ab dem 2. Semester gestellt werden. Weitere staatliche Leistungen wie BAföG dürfen nicht bezogen werden.
Was muss ich für den Freitisch-Antrag vorlegen?
Um eine kostenlose Aufladung deiner MensaCard im Wert von 50 € zu erhalten, musst du Kopien deiner Kontoauszüge der letzten drei Monate, eine Kopie deiner aktuellen Semesterbescheinigung und den ausgefüllten Freitisch-Antrag einreichen.
Wo kann ich Sachspenden abgeben oder erhalten?
In der „Schatzkammer“ in der Bismarckallee 3 in Münster, kannst du sowohl Sachspenden abgeben als auch erhalten. Dort findest du Kleidung für Erwachsene, Baby- und Kinderkleidung, Haushaltsgegenstände und Spielzeug. Wenn du etwas brauchst oder spenden möchtest, schau gerne vorbei.
Kann ich mich auch anonym beraten lassen?
Ja, du kannst dich anonym beraten lassen. Das Studierendenwerk Münster legt großen Wert auf Vertraulichkeit und Datenschutz. Deine Daten und Anliegen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der notwendigen Hilfestellungen genutzt.
Wie schnell bekomme ich Unterstützung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Art der beantragten Hilfe ab. Während Sachspenden in der Regel sofort verfügbar sind, erfordert die Prüfung von Notfalldarlehen und -stipendien etwas Zeit. In dringenden Fällen bemühen wir uns jedoch um eine schnelle Lösung.