Studienstarthilfe

Dein Start ins Studium leicht gemacht

Die Studienstarthilfe ist ein neuer, einmaliger pauschaler Zuschuss in Höhe von 1.000 €, der ab dem 01.09.2024 beantragt werden kann. Sie soll Personen, die zuvor bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, die Aufnahme eines Studiums erleichtern.

  • Die Studienstarthilfe beträgt 1.000,00 €
  • Einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden
  • Wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet
  • Muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn beantragt werden
Studienstarthilfe
Studienfinanzierung Flyer des Studierendenwerk Münster

Wer kann die Studienstarthilfe erhalten?

Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind und erstmals ab dem 25.07.2024 für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule immatrikuliert waren.

In dem Monat vor Studienbeginn musst du eine der folgenden Sozialleistungen bezogen haben:

  • Bürgergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht zum Lebensunterhalt
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Asylbewerberleistungen
  • Kinderzuschlag (BKKG)
  • Wohngeld
  • Kinder- und Jugendhilfe ohne Kostenbeteiligung der Eltern

Studienstarthilfe beantragen

Ab dem 01.09.2024 kannst du die Studienstarthilfe ganz einfach online beantragen. Nutze den Zuschuss, um deinen Start ins Studium finanziell abzusichern und sorge dafür, dass du dich voll und ganz auf deine Ausbildung konzentrieren kannst.

Bitte beachte: Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn gestellt werden. Bereite dafür alle notwendigen Unterlagen vor, damit der Prozess reibungslos verläuft.

Antrag ausfüllen

Häufig gestellte Fragen zur Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 €, der ab dem 01.09.2024 beantragt werden kann. Sie richtet sich an Personen, die bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, und soll den Start ins Studium erleichtern.

Die Studienstarthilfe steht Personen zu, die noch keine 25 Jahre alt sind und erstmals ab dem 25.07.2024 für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule immatrikuliert wurden. Zusätzlich müssen im Monat vor Studienbeginn bestimmte Sozialleistungen bezogen worden sein, wie zum Beispiel Bürgergeld, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Nein, die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Nein, die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Der Antrag auf Studienstarthilfe muss bis zum Ende des zweiten Monats nach Studienbeginn gestellt werden. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzubereiten.

Ab dem 01.09.2024 kannst du die Studienstarthilfe ganz einfach online über das Antragsformular beantragen.