Deine Bewerbung für Wohnraum

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Wohnen Bewerbung

Bewerbungs­prozess

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Schritt 1:

Online bewerben

Du kannst dich jederzeit online bewerben, auch ohne Zulassungsbescheid oder Studienbescheinigung, wenn du Studienanfänger bist. Die Bewerbung ist für dich völlig unverbindlich.

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Schritt 2:

Auswahl der Wohnanlagen

Mit der Online-Bewerbung kannst du dich für bis zu drei Wohnanlagen bewerben. Bitte beachte, dass die Auswahl der Wohnanlagen keine Prioritätenliste darstellt und diese nachträglich nicht geändert werden können.

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Schritt 3:

Keine Verpflichtungen, aber auch kein Anspruch

Mit deiner Online-Bewerbung gehst du keine Verpflichtungen ein, hast aber auch keinen rechtlichen Anspruch auf einen Wohnplatz.

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Schritt 4:

Wohnraumangebote

Sollte passender Wohnraum verfügbar sein, erhältst du bis zu drei Wohnraumangebote per E-Mail.

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Schritt 5:

Entscheidung und Löschung der Bewerbung

Falls du den dir angebotenen Wohnraum nicht annimmst bzw. nicht darauf reagierst, wird deine Bewerbung gelöscht.

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Schritt 6:

Erneute Bewerbung

Eine erneute Bewerbung ist jederzeit möglich. Allerdings wird die Wartezeit deiner vorherigen Bewerbung nicht angerechnet.

Bewerbungsportal

Deine personenbezogenen Daten werden nach den aktuellen Datenschutzbestimmungen gespeichert und verarbeitet. Sie werden nur für den Bewerbungsprozess genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Um das Mieter- und Bewerberportal anzeigen zu können, benötigen wir deine Zustimmung, den externen Dienst "tl1 Wohnheimverwaltung" laden zu dürfen.

Weitere Informationen

Häufige Fragen zur Wohnraum Bewerbung

Die Wartezeit variiert je nach Wohnanlage. Sie hängt von der Nachfrage, der Anzahl der Kündigungen und den Entscheidungen anderer Bewerber ab. Bei Verfügbarkeit erhältst du bis zu drei Wohnraumangebote. Wenn du diese nicht annimmst bzw. darauf reagierst, wird deine Bewerbung gelöscht. Du kannst dich jederzeit erneut bewerben. Die vorherige Wartezeit wird dabei jedoch nicht angerechnet.

Ja, spätestens eine Woche vor Beginn des Mietverhältnisses muss die Kaution überwiesen werden. Sie beträgt je nach Wohnanlage zwischen 300,- € und 400,- €. Eine Ausnahme stellt die Wohnanlage Bismarckallee 47 b – d dar. Hier beträgt die Kaution das 1,5-fache der Kaltmiete. Die Kautionen werden nicht verzinst.

Nein, die Kaution wird grundsätzlich per Überweisung erstattet, nachdem die Hausverwaltung den Auszug gemeldet hat und die zuständige Sachbearbeitung der Wohnanlage geprüft wurde, ob noch offene Zahlungen oder Ersatzansprüche aus dem Mietverhältnis bestehen.

Da sich die Platzierungen ständig ändern, können wir keine genauen Angaben dazu machen. Stattdessen prüfen wir, wann deine Bewerbung eingegangen ist, und geben eine allgemeine Einschätzung der Wartezeiten basierend auf aktuellen Kündigungen und Nachfragen.

Bei einer Einmietung werden alle von dir eingereichten Online-Bewerbungen als erledigt angesehen. 

Bei einem Wohnangebot senden wir dir gerne den passenden Grundriss mit, besonders bei unmöblierten Appartements.

Vereinbare für die Schlüsselübergabe bitte einen Termin mit der zuständigen Hausverwaltung. In der Regel kannst du die Schlüssel ab dem 1. Werktag des Monats erhalten (außer samstags, sonntags und an Feiertagen). Genaue Informationen und die Kontaktdaten der Hausverwaltung erhältst du zusammen mit deinem Mietvertrag. Solltest du weitere Fragen dazu haben, stehen wir dir gerne zur Verfügung.