Geld vom Staat: Das BAföG
BAföG ist eine Abkürzung und steht für „Bundesausbildungsförderungsgesetz“. Sinn des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht – unabhängig von seiner oder ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation. Um BAföG zu erhalten, müssen Sie es rechtzeitig beantragen, es wird nicht rückwirkend gezahlt.
Daher sollten Sie zum Studienanfang auf jeden Fall einen Antrag stellen. Vielleicht lohnt sich das gerade für Sie! Denn auch ein minimaler Anspruch sichert große Vorteile. So ist z. B. eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen möglich.
Wir helfen Ihnen gern bei der Antragstellung um Ihren Anspruch optimal und rasch zu realisieren.
Ausführliche Informationen bieten die Internetseiten des Deutschen Studentenwerks und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist dort im Wortlaut online einzusehen.