Zuschuss/Notfallstipendium

In besonderen Ausnahmesituationen kann Ihnen ein einmaliger Zuschuss gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist ein besonderer Härtefall. Ein Anspruch besteht nicht. Alle weiteren Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch in der Beratungsstelle.

Darlehen

Studierenden ohne Anspruch auf BAföG oder weitere Fördermöglichkeiten mit durchschnittlichen Prüfungsleistungen, die in eine unverschuldete Notlage geraten, können wir ein zinsloses Darlehen anbieten. Dies geschieht nach intensiver Einzelfallprüfung und nur in akuten Notsituationen.

Sprechen Sie uns bitte an, wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Angebote finden Sie in den Allgemeinen Studierendenausschüssen (AStA) der Hochschulen, die auch Beratung und zinslose Darlehen vergeben.

Link zum AStA der WWU

Link zum AStA der FH