Grundvoraussetzungen

Leistungen nach dem BAföG können Studierende an der

  • Westfälischen Wilhelms-Universität
  • Fachhochschule Münster
  • Katholische Hochschule NRW (KatHO NRW)
  • Musikhochschule Münster / FB 15 der Westf. Wilhelms-Universität
  • Kunstakademie Münster
  • Philos.-Theol. Hochschule der Franziskaner und Kapuziner oder
  • praxisHochschule, Rheine

beantragen, wenn ihnen nicht genügend Geld für Lebensunterhalt und Ausbildung zur Verfügung stehen

Zusätzlich gilt:

  • Es darf kein Studienabschluss vorhanden sein (außer Bachelor vor Master).
  • Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder europarechtlich zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt sein. Anderenfalls benötigen Sie mindestens eine der in § 8 BAföG aufgezählten Aufenthaltserlaubnisse nach dem Aufenthaltsgesetz.
  • Zu Studienbeginn dürfen Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für ein Masterstudium gilt das 35. Lebensjahr und bei vorangegangener Erziehung eigener Kinder eine individuell höhere Altersgrenze.
  • Das Studienfach darf nicht gewechselt und noch keine Ausbildung abgebrochen worden sein.
  • Die Hochschule muss regelmäßig besucht werden und Sie müssen dabei entsprechende Leistungsfortschritte erzielen.

Zu allen Grundvoraussetzungen existieren Ausnahmeregelungen, über die wir Sie durch besondere Infoblätter und auch gern persönlich informieren.

Rufen Sie einfach an oder besuchen Sie uns.