Zahlen und Fakten

Zuschusszahlen 1998-2018Mit der Novellierung des Studierendenwerksgesetzes von 1994 wurde die Form der Anteilsfinanzierung der sozialen Dienstleistungen der Studierendenwerke durch das Land NRW, von einer Fehlbetragsfinanzierung auf eine Festbetragsfinanzierung umgestellt. Betrug die Zuschussquote des Landes für das Studierendenwerk Münster Mitte der 90er-Jahre noch 34 %, so beträgt sie hier heute nur noch rund 9%. Eine Entwicklung, die nur durch Produktivitätssteigerungen in den Studierendenwerken und durch die Veränderung der Zuschusskriterien ermöglicht werden konnte.

So erhalten die Studierendenwerke einen Teil Ihrer Zuschüsse heute auch nach dem erzielten Umsatz pro Studierendem und Jahr. In 2006 mussten die Studierendenwerke in NRW zudem ad hoc eine Zuschusskürzung von über 1 Mio. € pro Studierendenwerk kompensieren. Für den Erhalt der Qualität der sozialen Dienstleistungen sind die Studierendenwerke jedoch auch weiterhin auf einen möglichst in seiner Höhe stabilen Zuschuss des Landes angewiesen.

 

Studierendenzahlen

Nicht nur für die Gestaltung des Angebotes im Bereich der Mensen, Bistros und der Wohnanlagen ist die Entwicklung der Studierendenzahlen eine wichtige Größe, sondern auch für die Wirtschaftsplanung der Studierendenwerke, da Studierende die von ihnen in Anspruch genommenen Dienstleistungen auch über den entsprechend zu entrichtenden Sozialbeitrag anteilig mitfinanzieren. Derzeit - Stand November 2019 - beträgt die Höhe des von jedem Studierenden in Münster pro Semester zu entrichtenden Sozialbeitrags 99,11 €.

 

 

STW_Grafik_Sozialbeitraege_1016

Gerade wirtschaftlich eher schwächer gestellte Studierende sind in besonderem Maße auf Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen der Studierendenwerke angewiesen. Die Entwicklung des Sozialbeitrags der auch als Solidarbeitrag zu verstehen ist, der von allen eingeschriebenen Studierenden entrichtet werden muss, zeigt seit Mitte der 90er-Jahre eine Veränderung, mit der deutlich wird, wie stark Studierende nicht nur in Münster zunehmend an der Finanzierung dieser Dienstleistungen beteiligt werden.

 

 

 

Gesamteinnahmen des Studierendenwerks

Trotz immenser Anstrengungen der Studierendenwerke, unter denen seit 1994 sowohl das Angebot diversifiziert, die Qualität des Angebotes und auch die Produktivität gesteigert wurde, sind die Studierenden und die Studierendenwerke weiter auf stabile Zuschüsse, aber auch in zunehmenden Maße auf Investitionen des Landes NRW angewiesen.  Heute ist der Anteil, mit dem Studierende die Leistungen des Studierendenwerks mitfinanzieren, bereits wesentlich größer als der Anteil, der durch Zuschuss des Landes zu den Gesamteinnahmen des Studierendenwerks beiträgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

BAfoeG AntragszahlenMehr als 4 Millionen Menschen haben seit 1971 dank BAföG studieren können (DSW-Statistik) und auch in 2019 sind Bildungschancen in der BRD noch immer nicht gleich verteilt. So beginnen von 100 Akademikerkindern 77 ein Studium, während auch heute nur 23 von 100 Kindern aus Arbeiterfamilien ein Studium aufnehmen. Die Bedarfssätze werden 2019 um 5 Prozent und dann nochmals um 2 Prozent im Jahr 2020 angehoben. Damit steigen die individuellen Förderungsbeträge deutlich: Früher lag der Höchstsatz der BAföG-Förderung bei 735 Euro. Seit dem 1. August 2019 sind es 853 Euro, zum Wintersemester 2020/2021 wird der Höchstsatz bei 861 Euro liegen.