Leitung

Das Studierendenwerk Münster arbeitet in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Unsere Aufgaben sind im Studierendenwerksgesetz des Landes NRW - StWG vom 16. September 2014 - und in unserer Satzung gesetzlich festgelegt.
Die Unternehmenssteuerung und Überwachung obliegt zwei Organen, der Geschäftsführung und dem Verwaltungsrat.

Geschäftsführung
Dr. Christoph Holtwisch ist Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster.

Verwaltungsrat
Im Verwaltungsrat sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen und des Studierendenwerks, eine Vertreterin oder ein Vertreter des öffentlichen Lebens und nicht zuletzt auch Studierende beteiligt, um die Tätigkeit des Studierendenwerks zu lenken. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden alle zwei Jahre vom Rektorat, Senat, Studierendenparlament und von der Personalversammlung gewählt.

Persönliche Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und des Geschäftsführers gem. § 17 KorruptionsbG Amtsperiode 2023 – 2025 (PDF)

Grundsätze der Unternehmensführung
Unseren Corporate-Governance-Bericht für das Jahr 2022 als PDF können Sie sich hier anschauen.

Führungsleitlinien und Führungskompetenzen
Mehr Informationen zu unseren Führungsleitlinien und Führungskompetenzen erhalten Sie hier.