Rechtsgrundlage und Sozialbeitrag

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit beruht auf dem „Gesetz über die Studierendenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen“.
Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, unsere Rechtsform ist die einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die führenden Organe des Studierendenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.

Satzungen

Allgemeine Satzung des Studierendenwerks

Satzung der Verpflegungsbetriebe 

Satzung der Studierendenwohnheime

Satzung der Kinderbetreuungseinrichtungen

Sozialbeitrag

Um für Sie da zu sein benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung. Unsere Leistungen werden zum Teil vom Land NRW, zum Teil aus unseren eigenen Einnahmen und zum Teil von den Sozialbeiträgen der Studierenden der Münsteraner Hochschulen finanziert.

Im landesweiten Vergleich zahlen Sie als Münsteraner Studierende einen unterdurchschnittlichen Sozialbeitrag. Stagnierende oder sinkende Zuschüsse des Landes einerseits sowie die Entwicklung von Kosten für Energie, Lebensmittel und die Instandhaltung unserer Wohnanlagen andererseits stellen uns jedoch vor immer neue Herausforderungen. Für uns als Ihr Dienstleister ist es selbstverständlich, mit einer nachhaltigen Geschäftspolitik selbst dafür zu sorgen, dass Ihr Anteil zu unserer Finanzierung möglichst klein bleibt.

Hier finden Sie unsere Beitragsordnung als PDF.