Mietanpassungen in mehreren Wohnanlagen

Kostensteigerungen in fast allen Bereichen sowie teilweise Mehrverbräuche der Mieterinnen und Mieter zwingen das Studierendenwerk Münster dazu, zum 01.05.24 die Warmmieten, bestehend aus Grundmiete und Betriebskosten, anzuheben. Größter Preistreiber sind dabei die gestiegenen Betriebskosten.

Die routinemäßige Anhebung der Grundmiete macht mit 3 % den kleinsten Anteil der Mieterhöhung aus. Sie wurde seit der letzten Mietanpassung vom 01.04.22 nur um 1,5 % jährlich gesteigert – dies liegt weit unter den möglichen Anpassungen von Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie Schönheitsreparaturen. Einer der größten erhöhten Posten bei den Betriebskosten ist die Erhöhung der Fernwärmekosten um 205 % seit 2023.

Dr. Christoph Holtwisch, Geschäftsführer des Studierendenwerks Münster, erklärt dazu: „Wir sind gesetzlich verpflichtet, die erhöhten Betriebskosten an unsere Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Dies fällt uns nicht leicht, da wir wissen, dass viele Studierende sich das Studium nur mithilfe verschiedener Jobs leisten können. Immerhin konnten wir die Erhöhung der Grundmiete in Grenzen halten. Wir bleiben der mit Abstand günstigste Vermieter für Studierende.“

In den letzten Tagen wurden alle betroffenen Mieterinnen und Mieter des Studierendenwerks über die neuen Preise informiert. Die Erhöhungen betreffen 15 der 23 Wohnanlagen, die das Studierendenwerk betreibt. In den übrigen Wohnanlagen ist eine Grundmiete als Staffelmiete vereinbart, hier erfolgt eine jährliche Betriebskostenabrechnung.

Hintergrund:

Das Studierendenwerk Münster vermietet in Münster und Steinfurt in 23 Wohnanlagen 5.390 Plätze für eine Warmmiete ab 278,84 Euro. Dies beinhaltet voll-, teil- und unmöblierte Einzelzimmer, Appartements und Wohnungen mit 2-6 Zimmern. Die Wohnangebote stehen allen immatrikulierten Studierenden der Hochschulen in Münster und Steinfurt offen. Es werden Wohnungen für Alleinerziehende, Studierende mit Behinderung oder Paaren mit Kindern angeboten.