Geschäftsjahr 2025

Das Studierendenwerk Münster AöR ist ein gemeinnütziges Unternehmen und erbringt auf Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (StWG NRW) für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Das Studierendenwerk Münster ist demnach für die Studierenden der Universität Münster, der Fachhochschule Münster, der Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule NRW (Abteilung Münster) zuständig.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

1. Wirtschaftliche Lage

Das Studierendenwerk Münster hat drei Haupteinnahmequellen:

a) Erwirtschaftete Einnahmen aus der Hochschulgastronomie und dem Studentischen Wohnen (Wohnraumvermietung)

b) Sozialbeiträge von Studierenden

c) Zuschüsse: Festbetrag des Landes NRW, Kostenerstattung nach dem BAföG sowie die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten

2. Geschäftsverlauf und Lage

Das Jahr 2025 war neben der nationalen Wirtschaftslage nach wie vor durch die weltpolitische Situation, insbesondere durch den anhaltenden Ukraine-Krieg und den Nahost-Konflikt als weiterhin bestehender Krisenherd, beeinflusst. Konsequenzen zeigten sich hinsichtlich der Energiepreise, die auf einem hohen Niveau verblieben und schwankenden Nahrungsmittelpreisen.

Im Bereich der gastronomischen Einrichtungen konnte in 2025 bei den Umsatzerlösen sowie bei der Anzahl der Transaktionen eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Die Anzahl der Transaktionen lag in 2025 mit 2,391 Mio. Transaktionen über denen des Vorjahres 2024 (2,234 Mio. Transaktionen). Ein in den letzten Jahren nachhaltig gestiegenes Angebot der digitalisierten Lehre und die Standortspezifika in Münster, beispielsweise eine dezentrale Infrastruktur, bedeuten auch in Zukunft eine Herausforderung für die Entwicklung der Gästezahlen und die Kundenbindung.

Im Vorjahresvergleich erhöhten sich die Umsatzerlöse im Bereich der Hochschulgastronomie um rd. 0,9 Mio. Euro (+10,0 %). Dies ist zu einem wesentlichen Anteil auf das flexible Preissystem zurückzuführen, das eine unmittelbare Reaktion auf die gestiegenen Kosten des Wareneinsatzes ermöglicht.

Die Zahl der Studierenden zum Wintersemester 2025/2026 verzeichnete einen Rückgang von 56.792 auf 55.793 (-999) im Vergleich zum Wintersemester 2024/2025.

Im Bereich des studentischen Wohnens blieb die hohe Nachfrage weiterhin stabil und war somit von der Auswirkung der moderat rückläufigen Anzahl der Studierenden am Standort Münster und Steinfurt nur rudimentär betroffen. Für die Mehrheit der Wohnanlagen wird eine Pauschalmiete erhoben, die alle 2 Jahre an die aktuellen und prognostizierten Aufwendungen angepasst wird. Zuletzt wurde im Mai 2024 die Pauschalmiete für alle relevanten Wohnanlagen angepasst, sodass das Studierendenwerk Münster in diesem Bereich kostendeckend vermieten konnte. Die Umstellung der noch verbleibenden Wohnanlagen mit Spitzabrechnung ist bis auf zwei Wohnanlagen in 2025 erfolgt. Die Anwendung der Pauschalmiete dieser beiden Wohnanlagen soll im Jahr 2028 umgesetzt werden. Mit 5.363 Wohnanlagenplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk Münster in diesem Marktsegment ein bedeutender Anbieter. In enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster versucht das Studierendenwerk Münster die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohnraum für Studierende zu meistern. Das Angebot von Notunterkünften für Studierende, die bei Vorlesungsbeginn noch keine Unterbringungsmöglichkeit gefunden hatten, musste in 2025 weiter offeriert werden. Hier konnte der Standard durch Maßnahmen, die der Schaffung von mehr Privatsphäre dienen, optimiert werden.

Auch im Geschäftsjahr 2025 wurden sowohl notwendige Maßnahmen der Instandsetzung sowie Investitionen nach Maßgabe des Investitionsplans umgesetzt. Beispielsweise hat die Sanierung im Bestand der Wohnanlage Gescherweg II in 2025 begonnen. Im ersten Schritt soll das Ziel der Energieeffizienz-Verbesserung beispielweise durch die Dachsanierung und die Erneuerung der Fenster erreicht werden. In 2026 findet nachfolgend die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Heizungsanlage statt. Die Planung für die Nachverdichtung am Standort Gescherweg III wurde in 2025 abgeschlossen. Das Bauvorhaben beginnt Anfang 2026 mit dem offiziellen Spatenstich. Es werden zwei Baukörper entstehen, die neuen Wohnraum für 190 Studierende schaffen. Fachgerechte Fassadenreinigungen, als Alternative zu einem Neuanstrich, erfolgten in 2024 an mehreren Standorten und waren auch in 2025 ein Bestandteil der Instandhaltung für fünf Wohnanlagen.

Im Hotel SeeZeit wurde weiterer Wohnraum für Studierende durch die Umnutzung von fünf Gästehauszimmern in eine Wohngemeinschaft ab Dezember 2025 geschaffen.

Für die dringend benötigten Sanierungen für die Mensa am Aasee und Mensa am Ring werden in 2026 Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Diese Sanierungen bzw. Neukonzeptionen sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der Mensa Hüffer-Campus wurde zeitlich verschoben und ist voraussichtlich zum Juni 2027 geplant. Diese zusätzliche gastronomische Einrichtung wird in Phasen temporärer Schließzeiten im Zusammenhang von Sanierungen einen Teil der Versorgung für die Studierenden auffangen können.

In 2025 stand das Studierendenwerk Münster im Bereich der Kindertageseinrichtungen vor weiteren Herausforderungen. Die Suche nach einem neuen Standort für die Kita Tausendfüßler konnte erfolgreich beendet werden. Statt eines Neubaus, finanziert aus eigenen Mitteln, ist dem Studierendenwerk Münster die Anmietung einer neuen Kita offeriert worden. Erste verwaltungstechnische Schritte mit der Stadt Münster und Abstimmungen mit dem Investor konnten im Jahr 2025 eingeleitet werden. Voraussichtlich im Jahr 2028 kann die Kita Tausendfüßler in diese neuen Räumlichkeiten ziehen und in diesem Zusammenhang das Betreuungsangebot auf Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ausweiten.

In allen Bereichen des Studierendenwerks Münster wurde die Umsetzung des neuen Energieeffizienzgesetzes eingeleitet und wird in den Folgejahren weitergeführt.

3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

a) Ertragslage

Das operative Geschäft entwickelt sich insgesamt positiv, dies zeigte sich auch im Berichtsjahr 2025. Die Umsatzerlöse des Studierendenwerks Münster stiegen von 31.954,5 T€ im Vorjahr um 1.538,0 T€ auf 33.492,5 T€. Davon verzeichneten die gastronomischen Einrichtungen eine Steigerung der Umsatzerlöse von 9.283,4 T€ im Vorjahr auf 10.215,7 T€ (Veränderung + 932,3 T€).

Ebenfalls entfiel auf den Bereich des studentischen Wohnens ein Anstieg der Umsatzerlöse von 19.646,1 T€ auf 20.447,0 T€ (Veränderung + 800,9 T€). Dieser war bedingt durch die ganzjährige Auswirkung der Mieterhöhung zum Mai 2024.

Die Einnahmen aus den Sozialbeiträgen sind gesunken auf 13.024,7 T€, im Vergleich zum Vorjahr mit 13.201,4 T€ (- 176,7 T€). Die sinkenden Beiträge ergaben sich aus den leicht sinkenden Studierendenzahlen (-999 Studierende).

Für den laufenden Geschäftsbetrieb erhielt das Studierendenwerk Münster einen allgemeinen Zuschuss für 2025 i. H. v. 4.552,1 T€. Dieser sank im Vergleich zum Vorjahr um 67,3 T€.

Der Zuschuss für die BAföG–Bearbeitung reduzierte sich um 256,5 T€ auf 1.998,7 T€. Dagegen stiegen die Zuschüsse für die Kindertagesstätten um 240,0 T€ auf 2.455,1 T€. Neben der Anpassungsdynamik durch das KiBiz ergab sich die Erhöhung durch einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Münster für die Kita Chamäleon und die Kita Tausendfüßler in 2025 i. H. v. insgesamt 84,6 T€.

Die Personalkosten stiegen im Vergleich zu 2024 um 1.225,0 T€ auf 26.639,0 T€. Dies begründete sich u. a. durch die im Jahr 2025 beschlossene Tariferhöhung.

Der Aufwand für den Bezug von Lebensmitteln erhöhte sich im Berichtsjahr 2025 um 432,3 T€ auf 4.853,2 T€. Die Energiekosten sind um rd. 649,9 T€ auf 5.789,4 T€ gestiegen, unter anderem resultierend durch den verteuerten Bezug von Fernwärme und Ferndampf. Die Studierendenwerke haben die Studierenden zum Thema Energiesparen durch die Aktion „Flip the Switch“ sensibilisiert. Im Jahr 2025 wurden die Hinweise zum aktiven Energiesparen erneut platziert. Begleitend wurden in den Wohnanlagen und in den Büroräumen Klimakarten verteilt. Diese geben neben Tipps zum energiebewussten Verhalten auch Messmöglichkeiten für die Raumtemperatur und für Schimmelrisiken. 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Wesentlichen durch die Umsetzung konsumtiver Maßnahmen aus dem Investitionsplan von 6.686,0 T€ im Jahr 2024 um 2.855,6 T€ auf 9.541,6 T€. Insbesondere die kostenintensive energetische Sanierung am Gescherweg II war mit rund 3 Mio. Euro im Jahr 2025 dafür ursächlich.

Die Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens erhöhten sich um 49,1 T€ auf 231,1 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Durch die Anlage der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsreserven in bspw. Tages- und Termingelder ergaben sich Erträge in Höhe von 485,3 T€ (-758,1 T€). Dieser Rückgang ergab sich sowohl aus einem reduzierten Anlagevolumen als auch aus dem rückläufigen Zinsniveau. 

Im Gegensatz dazu sanken die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 85,0 T€ auf 1.259,9 T€.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 401,8 T€ hat sich im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.989,5 T€ verringert. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss weicht positiv um rund 703,4 T€ vom Wirtschaftsplan ab (- 302 T€).  Diese Abweichung zum Wirtschaftsplan resultiert beispielsweise aus den folgenden Sachverhalten:

Die Umsatzerlöse lagen insgesamt deutlich über dem Planwert. Die Umsatzerlöse aus Mieten waren im Vergleich zum Planansatz leicht höher, da in der Budgetierung von einer leicht geringeren Belegungsquote ausgegangen wurde. Im Verpflegungsbereich konnten die Umsatzerlöse in nahezu jeder Einrichtung deutlicher gesteigert werden als erwartet. Obwohl der Bereich Tagen und Wohnen bei den sonstigen Umsatzerlösen unter der Planerwartung lag, gab es durch das Aussetzen des Mitgliedsbeitrags der DAKA, die positive Entwicklung hinsichtlich der Stellplatzvermietung über Avantpark und die Auflösung der Rückstellung betreffend verjährter Guthaben auf Mensakarten, positive Abweichungen im Vergleich zum Planansatz. Die Erträge aus Zuschüssen waren niedriger als erwartet, da die Zuschussbescheide BAföG und vom allgemeinen Zuschuss erst nach der Verabschiedung des Wirtschaftsplans vorlagen. Eine unerwartete Gruppenschließung in der Kita Tausendfüßler ab August 2025 hatte einen Rückgang des Betriebskostenzuschusses zur Folge. Die sonstigen betrieblichen Erträge wichen deutlich vom Planansatz ab, da der Zuschuss der Energiemehrkosten aus 2023 erst in 2025 testiert wurde. Außerdem ergab sich aus den Kursgewinnen durch die Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens ein hoher Ertrag. Dieser war im Wirtschaftsplan nicht kalkulierbar und fand somit keinen Ansatz. Weitere Gründe lagen in den gegenüber der Prognose weniger stark gestiegenen Energie- und Personalaufwendungen. Es erfolgte zwar eine Tarifanpassung zum April 2025, doch durch u. a. zeitverzögerte Stellenbesetzungen blieb der Personalaufwand deutlich unter dem Planansatz. Die Abweichung im Bereich der Abschreibungen resultierte aus außerplanmäßigen Maßnahmen und Mittelüberschreitungen wie z. B. die Investition in die neue Server-Struktur zum Jahresende 2024 (nach Planerstellung). Eine weitere Begründung lag im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Sanierung der Wohnanlage Gescherweg II. Diese im Planansatz noch investiv kalkulierte Maßnahme, wurde nach einer Neubewertung als konsumtive Investition umgesetzt. Im Gegensatz dazu, sind für 2025 geplante konsumtive Maßnahmen in das Folgejahr verschoben worden. Der Aufwand im IT-Bereich durch u.a. eine verbesserte Digitalisierung in 2025 lag deutlich über dem geplanten Budget, im Vergleich dazu kam es hinsichtlich des Aus- und Fortbildungsbudgets zu einer Unterschreitung.

b) Finanzlage

Als gemeinnützige Organisation finanzieren sich die Studierendenwerke durch die Beiträge der Studierenden sowie die staatlichen Zuschüsse. Diese finanziellen Mittel werden effektiv zur Unterstützung und Förderung der Studierenden eingesetzt.

Daraus resultiert, dass die Finanzlage der Studierendenwerke unter anderem von der Anzahl der Studierenden abhängig ist und von der Nachfrage nach den Angeboten des jeweiligen Studierendenwerks. Daher ist sowohl effektives und nachhaltiges Wirtschaften als auch eine ständige Anpassung der bestehenden Angebote an die Bedürfnisse der Studierenden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten vonnöten.

Verbindlichkeiten wurden fristgerecht beglichen und Forderungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele vereinnahmt.

Die Finanzlage des Studierendenwerks Münster kann zurzeit als entspannt betrachtet werden, obwohl die liquiden Mittel im Vergleich zum Vorjahr von 22.360,5 T€ auf 20.974,3 T€ gesunken sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um rd. 369 T€ auf 85.322,4 T€. Die Steigerung war auf die Auszahlung der 1. Tranche (nach Baugenehmigung) der Finanzierung für den Neubau Gescherweg III zurückzuführen. Die Fremdfinanzierungen haben zu 85,3 % eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, zu 10,6 % eine Laufzeit zwischen 1 -5 Jahren und nur ein Anteil von 4,1 % hat eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

c) Vermögenslage

Das Vermögen des Studierendenwerks Münster hat sich im Geschäftsjahr 2025 vermindert. Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 228.579,0 T€ (im Vorjahr 233.171,2 T€).

Die Struktur des kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und der Verbindlichkeiten war stabil. Die Quote des Anlagevermögens in Relation zur Bilanzsumme beträgt 89,9 % (Vorjahr 89,5 %), die Quote der Verbindlichkeiten (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) zur Bilanzsumme beträgt 41,2 % (Vorjahr 41,3 %).

4. Finanzielle und Nicht-finanzielle Steuerungsinstrumente

Die interne Unternehmenssteuerung stützt sich insbesondere auf die Kennzahlen zur Entwicklung

  1. der Auslastung und Kostendeckung der vorhandenen Mensen-, Bistros-, Cafeterien- und Wohnheimkapazitäten,
  2. des Personalbereichs
  3. der laufenden Liquidität

Dabei wird z.B. die Liquidität des Studierendenwerks Münster monatlich durch Soll-/Ist-Vergleiche überwacht, analysiert und gesteuert. Durch die regelmäßige Durchführung dieser Vergleiche lassen sich Abweichungen schnell erkennen und die Liquiditätsplanung entsprechend anpassen. Besonders bei negativen Entwicklungen können so rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Im Jahr 2025 war dies jedoch nicht notwendig.

Darüber hinaus unterliegen Bauprojekte einer gesonderten Projektsteuerung.

Ein wesentliches „Asset“ im Leistungsprozess des Studierendenwerks stellen die Beschäftigten dar, die durch ihr Engagement und Fachwissen zum Erfolg des Studierendenwerks wesentlich beitragen. Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen soll dieser Beitrag für die Zukunft gesichert werden.

5. Gesamtaussage

Die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln des Studierendenwerks Münster bleiben weiterhin herausfordernd – verstärkt durch die anhaltenden Folgen des Ukraine-Kriegs und des Nahost-Konflikts. Durch die Wiederwahl von Donald Trump zum US-Präsidenten zu Beginn des Jahres 2025 ergeben sich deutliche Auswirkungen auf die internationale Politik und Gesamtwirtschaft. Die weltweite Ordnung ist instabil und weniger berechenbar. Innenpolitisch liegen unter anderem Herausforderungen in einem schwachen Wirtschaftswachstum, großvolumigen Sozialausgaben und einer sehr hohen Neuverschuldung. Trotz der anhaltenden Krisen wurden die Festbetragszuschüsse des Landes NRW in den vergangenen Jahren nicht in einem ausreichenden Umfang erhöht. Das Land Nordrhein-Westfalen muss seiner Verantwortung gegenüber den Studierendenwerken gerecht werden und sie in dieser fordernden Zeit nachhaltig unterstützen.

Des Weiteren beeinflusst die fortschreitende Digitalisierung der Hochschulen maßgeblich die Anzahl der Studierenden, die physisch regelmäßig die Infrastruktur des Studierendenwerks Münster vor Ort nutzen. Daraus ergeben sich insbesondere Konsequenzen für die Nachfragesituation der Hochschulgastronomie.

Die Wirtschaftlichkeit des Studierendenwerks wird beeinflusst durch stetige Kostensteigerungen wie zum Beispiel im Bereich der Personalkosten durch Tariferhöhungen, hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in den Wohnanlagen sowie in den gastronomischen Einrichtungen im Eigenbestand. Für das Studierendenwerk Münster besteht gegenüber anderen Studierendenwerken die Besonderheit, dass sich die großen Mensen im Eigentum des Studierendenwerks Münster und nicht bspw. im Eigentum der Hochschulen oder des BLB befinden. Dadurch ergibt sich ein vermehrter eigener Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand. Einen hohen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat des Weiteren die Entwicklung der Energie- und Rohstoffpreise, bei denen auch zukünftig von Steigerungen auszugehen ist, da diese sehr von den parallel bestehenden Krisen beeinflusst werden.

Besonders die gastronomischen Einrichtungen sind durch die hohen Personalkosten und die steigenden Lebensmittel- und Energiekosten belastet und gefordert. Im Jahr 2025 wurde der gastronomische Bereich der Studierendenwerke in NRW im Rahmen einer externen Datenerhebung eines Beratungsunternehmens und des Landes NRW analysiert und Optimierungsvorschläge für die bestehende Organisation und Konzepte im Verpflegungssektor entwickelt. Eine solche Organisationsuntersuchung hat bereits im Jahr 2024 für alle Studierendenwerke NRWs auf allgemeiner Ebene zur Analyse der Organisationsstruktur und Aufgaben der Studierendenwerke stattgefunden. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung wurden in 2025 vorgelegt. Maßnahmen aus dieser Analyse werden voraussichtlich ab dem Jahr 2026 umgesetzt.

Im Bereich des studentischen Wohnens zeigte sich eine konstant hohe Nachfrage. Die Belegungsquote lag durchgehend bei rund 99 %.

Dank einer auf kaufmännische Vorsicht ausgerichteten Geschäftspolitik ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks Münster gesichert. Dies gewährleistet, dass künftige notwendige Investitionen sowie unvorhergesehene Herausforderungen bewältigt werden können.

Der Sanierungsstau der letzten Jahre wird kleinschrittig abgebaut. Hierzu werden im Investitionsplan die Investitionen in Prioritäten von 1 (wichtig) bis 3 (nicht so wichtig) eingeteilt. Vorwiegend wurden die Investitionen der Priorität 1 in 2025 umgesetzt.

Der Geschäftsverlauf des Jahres 2025 verdeutlicht, dass es den Beschäftigten des Studierendenwerks Münster trotz anhaltender externer Herausforderungen gelungen ist, zahlreiche Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Mit großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft setzten sie sich zum Wohle der über 55.000 Studierenden in den Hochschulregionen Münster und Steinfurt ein.

Im Jahr 2026 stellt der Ukraine-Krieg sowie der Nahostkonflikt weiterhin einen erheblichen wirtschaftlichen Belastungsfaktor für die Gesamtwirtschaft dar und wirkt sich infolgedessen auch auf das Studierendenwerk Münster aus. Eine nachhaltige friedliche Lösung ist derzeit nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Energiepreise als auch die Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe weiter ansteigen werden. Zudem führen handelspolitische Maßnahmen sowie geopolitische Einflussnahmen der USA im Nahostkonflikt zu zusätzlichen Unsicherheiten mit potenziell negativen Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland – und damit verbunden zu weiteren Herausforderungen für das Studierendenwerk Münster.

Aus dem im November 2025 erstellten Wirtschaftsplan 2026 ergibt sich ein negatives Jahresergebnis von rd. -2.787 T€. Neben den bereits erwähnten und kalkulierten Preisanpassungen, geht das Studierendenwerk ebenfalls von steigenden Personalkosten aus. Eine Tariflohnsteigerung in Höhe von 2,8 % wurde berücksichtigt. Steigende Löhne und Gehälter führen zu einem dauerhaften Anstieg der Personalkosten. Ein vorausschauendes und konsequentes Personalmanagement ist in allen Bereichen des Studierendenwerks unerlässlich. Es erfordert eine präzise, zukunftsorientierte Planung, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel, anstehende Ruhestände und die eigene Nachwuchsausbildung. Ergänzt wird dies durch notwendige Prozessoptimierungen und strukturelle Anpassungen.

Die vakanten Positionen der stellvertretenden Abteilungsleitung Studienfinanzierung und die stellvertretende Abteilungsleitung Studentisches Wohnen sind noch in der Bewerbungs- bzw. Auswahlphase. 

Im Bereich des Studentischen Wohnens ist nicht mit einem erhöhten Leerstand zu rechnen. Der Standort Münster ist attraktiv, so dass die Nachfrage nach Wohnraum deutlich das Angebot übersteigen wird. Durch die jährliche Anpassung der Staffelmieten ergibt sich in diesem Bereich ein Anstieg der Mieterlöse. Die turnusmäßige Anpassung der Pauschalmieten und spitzabgerechneten Mieten für April 2026 wird um ein Jahr ausgesetzt, da sich die aktuellen Kostensteigerungen und Einsparungen insgesamt weitgehend ausgleichen. Vor allem durch längerfristige Verträge in der Energieversorgung konnten höhere Kosten in anderen Bereichen, z. B. Grundsteuer, Abgaben, Abwasser und Versicherung aufgefangen werden.

Das Studierendenwerk Münster geht auch für das kommende Jahr von einer weiter leicht sinkenden Studierendenzahl aus.

Als Folge ergeben sich moderat sinkende Erlöse aus Sozialbeiträgen, da keine Sozialbeitragserhöhung angedacht ist. Im Planansatz wird für 2026 eine durchschnittliche Studierendenzahl von 54.000 (Ist 2025 = 54.832) angenommen.

Im Jahr 2026 entfällt aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 ein Abiturjahrgang, wodurch mit einem Rückgang der Einschreibungen von Erstsemestern gerechnet wird. Da der Studienstandort Münster jedoch weiterhin als attraktiv gilt, geht das Studierendenwerk Münster davon aus, dass die Studierendenzahl zum Wintersemester 2025/2026 lediglich moderat zurückgeht. Die Prognose geht von einer Verminderung in Höhe von 2.000 Personen im Vergleich zum Vorjahres-Wintersemester aus.

1. Risikobericht

a) Branchenspezifisch

Langfristig ist infolge des demografischen Wandels mit einem weiteren Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen. Gleichzeitig verändert die fortschreitende Digitalisierung den Studienalltag zunehmend, insbesondere im Hinblick auf die Präsenz an den Hochschulen. Diese Entwicklungen erfordern eine kritische Auseinandersetzung, vor allem im Bereich der Hochschulgastronomie. Ziel muss es sein, frühzeitig geeignete Strategien zu entwickeln, um die Servicebereiche bedarfsgerecht und zukunftsorientiert auszurichten.

Neben den branchenspezifischen Risiken wirkt sich der bundesweit zunehmende Fachkräftemangel zusätzlich belastend aus. Die Gewinnung und langfristige Bindung qualifizierter Fachkräfte gestaltet sich zunehmend schwierig. Insbesondere im öffentlichen Dienst erschweren die tariflichen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit, da die Vergütung häufig unter dem Marktniveau liegt. Eine zentrale Aufgabe der Studierendenwerke wird es daher sein, dem Fachkräftemangel durch gezielte Prozessoptimierungen, den Einsatz moderner Führungsinstrumente sowie die Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Unternehmenskultur aktiv zu begegnen.

Auf die tarifliche Entlohnung hat das Studierendenwerk Münster keinen unmittelbaren Einfluss. Solange seitens der Tarifparteien und des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen keine weitergehenden Perspektiven für eine leistungsgerechtere Vergütung geschaffen werden, wird die Besetzung von Fach- und Führungspositionen mit qualifiziertem Personal auch künftig herausfordernd bleiben. Umso wichtiger ist es, die eigene Ausbildung zu stärken und die Personalentwicklung gezielt auszubauen – unterstützt durch den verstärkten Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.

b) Ertragsorientierte Risiken

Eine deutliche Steigerung der Zuschusserträge erscheint vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage von Bund und Ländern in den kommenden Jahren wenig wahrscheinlich. Zudem ist von rückläufigen Studierendenzahlen auszugehen, was zu sinkenden Einnahmen aus Sozialbeiträgen führen wird.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, im Bereich der Hochschulgastronomie die Einnahmen langfristig zu sichern und auszubauen. Hierzu sind neue Angebotsformate zu entwickeln sowie bestehende Leistungen regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Das Wohnangebot für Studierende ist weiterhin kostendeckend zu kalkulieren. Werden erforderliche, zeitkritische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnanlagen mittel- bis langfristig nicht umgesetzt, besteht die Gefahr steigender Leerstände an einzelnen Standorten, was wiederum zu rückläufigen Mieterlösen führen kann.

Internationale Konflikte, geopolitische Krisen und politische Unsicherheiten stellen mittelbare Risiken für die Ertragslage des Studierendenwerks Münster dar. Insbesondere ist weiterhin mit steigenden Preisen für Waren, Energie und Investitionen einschließlich potenzieller Finanzierungskosten zu rechnen. Vertraglich vereinbarte Preisbindungen, etwa mit Energieversorgern, sind zeitlich begrenzt und müssen regelmäßig neu verhandelt werden. Darüber hinaus ist infolge der befristeten Laufzeit des Tarifvertrags aus dem Jahr 2025 mit einem weiteren Anstieg der Personalkosten zu rechnen. Nach aktuellem Stand der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ist zum 01.05.2026 eine Erhöhung von rund 2,8 % zu erwarten.

Um auch künftig ein effizientes Wirtschaften sicherzustellen, ist eine kontinuierliche Überprüfung und Optimierung der Strukturen und Prozesse im Studierendenwerk Münster erforderlich.

c) Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Liquiditätslage ist derzeit noch stabil, wird sich jedoch in den kommenden Jahren angesichts erheblicher Investitionserfordernisse voraussichtlich deutlich anspannen. Vor diesem Hintergrund ist ein gezielter und effizienter Einsatz der verfügbaren Mittel unerlässlich.

Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Bereich des studentischen Wohnens sowie der erhebliche Investitionsstau in den beiden im Eigentum befindlichen Großmensen können ohne Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer Fördermittelgeber nicht bewältigt werden. Daher ist es notwendig, systematisch zu prüfen, inwieweit Förderprogramme von Bund und Land in Anspruch genommen werden können, um die finanzielle Belastung zu reduzieren. Zugleich ist sicherzustellen, dass der wirtschaftliche Betrieb der Wohnanlagen auch nach Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen dauerhaft gewährleistet bleibt.

Vor dem Hintergrund steigender Personal-, Investitions- und Betriebskosten einerseits sowie tendenziell rückläufiger Einnahmen aus Sozialbeiträgen und Umsatzerlösen bei gleichzeitig stagnierenden Landeszuschüssen andererseits besteht mittel- bis langfristig die Notwendigkeit, Strategien zur Kostensenkung und zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots zu entwickeln. Hierzu werden in internen Arbeitsgruppen Optimierungspotenziale systematisch analysiert und geeignete Maßnahmen erarbeitet.

Die Entwicklungen auf den Finanzmärkten, insbesondere im Hinblick auf das Zinsniveau, sind weiterhin aufmerksam zu beobachten.

2. Chancen

Das Studierendenwerk Münster wird auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, um flexibel auf die vielfältigen und sich wandelnden Bedürfnisse der Studierenden zu reagieren. Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Optimierung des Dienstleistungsangebots bleibt dabei ein zentrales Ziel. Im Sommer 2026 ist die Eröffnung eines Zentralen Info-Punktes (ZIP) für Studierende an der Mensa am Aasee zur Verbesserung der Servicequalität und Prozessoptimierung geplant.

Darüber hinaus steht das Studierendenwerk Münster der Erschließung neuer Einnahmequellen und Tätigkeitsfelder im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags offen gegenüber, sofern diese wirtschaftlich tragfähig sind oder eine wirtschaftlich vertretbare Erweiterung des bestehenden Angebots ermöglichen.

3. Gesamtaussage

Der zukünftige Fortbestand des Studierendenwerks Münster mit seinem aktuellen Leistungsangebot wird maßgeblich davon abhängen, inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung gerecht wird und bereit ist, einen deutlich höheren Beitrag zur Finanzierung der Studierendenwerke zu leisten. Ein vorausschauendes Controlling sowie die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung von Prozessen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung sind dabei unerlässlich. Insbesondere die mittelfristige Investitionsplanung stellt ein zentrales Steuerungsinstrument dar.

Der Fachkräftemangel sowie das steigende Durchschnittsalter der Beschäftigten erfordern verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung. Ergänzend sind der Ausbau von Weiterbildungsangeboten, gezielte Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie die Stärkung der Unternehmenskultur notwendig, um langfristig die Handlungsfähigkeit zu sichern und die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhalten.

In den Servicebereichen gilt es, Personalbedarf, Personaleinsatz und eingesetzte Technik sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln und optimal aufeinander abzustimmen.

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung, insbesondere durch Cloud-Lösungen und den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), gewinnt die Sicherstellung und kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Sicherheit weiter an Bedeutung. Dies umfasst sowohl die technische Infrastruktur als auch die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden.

Auch das Thema Nachhaltigkeit wird weiter an Bedeutung gewinnen. Als sozialer Dienstleister wird das Studierendenwerk Münster seinen Fokus verstärkt auf Regionalität, gesunde Ernährung, Energieeffizienz sowie weitere nachhaltige Aspekte richten.

Im Interesse der Studierenden wird das Studierendenwerk Münster auch künftig eine zurückhaltende Preispolitik verfolgen – soweit dies unter wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vertretbar ist.

Zu den im Unternehmen eingesetzten Finanzinstrumenten zählen insbesondere Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente. Mietausfälle stellen aufgrund der etablierten Konzepte im Forderungsmanagement und der entsprechenden Vertragsgestaltung die Ausnahme dar. Verbindlichkeiten werden fristgerecht innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele beglichen.

Im Finanzmanagement verfolgt das Studierendenwerk Münster eine konsequent konservative Risikopolitik und verzichtet bewusst auf risikoreiche Anlageformen. Bei erkennbaren Ausfall- oder Bonitätsrisiken finanzieller Vermögenswerte werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Zur weiteren Reduzierung von Risiken ist ein effizientes Debitorenmanagement implementiert.

Zur Sicherung von Zinsrisiken aus zukünftigen variabel verzinslichen Darlehen (Grundgeschäfte) wurden im November 2011 Zinsswaps – mit Laufzeiten, die bis in das Jahr 2051 reichen – in einem Umfang von € 37,3 Mio. abgeschlossen (Sicherungsgeschäfte). Durch die Zinsswaps werden vierteljährlich die variablen Zahlungsströme des 3M-Euribor in fixe Zahlungsströme von 3,33 % p. a. umgewandelt. Eine vorzeitige Veräußerung der Zinsswaps ist nicht beabsichtigt.

Das Studierendenwerk Münster unterstützt Studierende in allen Lebensbereichen – sei es bei der Verpflegung, beim Wohnen oder in sozialen Fragen. In einer Lebensphase, die oft als besonders prägend und bereichernd empfunden wird, schafft es verlässliche Rahmenbedingungen und Sicherheit. Dieser Auftrag bleibt auch künftig von großer Bedeutung und wird weiterhin eine zentrale Rolle spielen.

Münster, den 12. Mai 2026

Studierendenwerk Münster Anstalt des öffentlichen Rechts

Dr. Christoph Holtwisch

(Geschäftsführer)

Das Studierendenwerk in Zahlen

Allgemeine Angaben 2025 2024 2023
Zahl der Studierenden (WS) 55.793 56.792 57.776
- Universität Münster 41.223 41.972 42.484
- FH Münster 13.119 13.366 13.769
- Kunstakademie 360 369 363
- Katholische Hochschule NRW Abt. Münster 1.091 1.085 1.160
Sozialbeitrag ab Wintersemester in € 120 120 120
Sozialbeiträge in T€ 13.024,7 13.201,4 11.844,9
Bilanzsumme in T€ 228.579,0 233.171,2 236.622,8
Personalaufwand in T€ 26.639,0 25.414,0 23.448,9
Zahl der Beschäftigten (nach HGB) 564 557 550
Verpflegung und sonstige Verkäufe    
Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) 2.133.763 1.999.783 1.826.659
Preis der Mensaessen (Studierende) in € 1,10 bis 8,00 1,10 bis 8,00 1,10 bis 8,00
Umsatzerlöse in T€ 10.215,7 9.283,4 8.136,6
- Umsatzerlöse Mensen in T€ 6.974,3 6.536,5 5.745,1
- Umsatzerlöse Bistros in T€ 2.707,5 2.084,8 1.832,3
- Umsatzerlöse Cafés in T€ 74,9 237,0 162,3
- Umsatzerlöse Automatenbewirtschaftung in T€ 182,0 161,0 134,8
- Umsatzerlöse Übrige in T€ 277,0 265,1 262,1
Studentisches Wohnen    
Zahl der Wohnplätze 5.363 5.356 5.363
Monatliche Miete für einen Wohnplatz in € 191,59-663,50 191,59-600,63 184,99-606,58
Mieterlöse in T€ 20.447,0 19.646,1 18.841,0
Ausbildungsförderung    
Zahl der geförderten Studierenden 9.242 8.168 10.094
Quote der geförderten Studierenden in % 16,6 14,4 17,5
Ausgezahlte Förderungsmittel in T€ 54.943,0 52.394,0 62.012,3
Kindertagesstätten    
Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.25) 40 48 40
Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.25) 70 70 70
Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS in T€ 2.455,0 2.215,0 2.044,7

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die Belange der Studierenden der

  • Universität Münster
  • Fachhochschule Münster (FH)
  • Kunstakademie Münster
  • Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster
    zuständig.

Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2025/2026 wie folgt entwickelt:

Einrichtung WS 25/26 WS 24/25 WS 23/24
Universität Münster 41.223 41.972 42.484
Fachhochschule Münster (FH) 13.119 13.366 13.769
Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) 1.091 1.085 1.160
Kunstakademie Münster 360 369 363
Summe 55.793 56.792 57.776

Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der Universität Münster, FH, Katholischen Hochschule und Kunstakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierendenwerksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistungen für zwei weitere Hochschulen. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Philosophisch-Theologische Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine erbracht werden, stehen jedoch keine Einnahmen gemäß der Beitragsordnung gegenüber.

Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfelder:

  • Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen
  • Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum
  • Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewährung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten.

Weitere Aufgaben sind bspw. die Betreuung von Kindern für grundsätzlich studierende Eltern sowie die Erbringung von vielseitigen Angeboten an Studierende durch die Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).

Organe

Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Beginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe:

  • den Verwaltungsrat
  • den Geschäftsführer

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG zusammen aus:

  • vier Studierenden der Hochschulen in Münster
  • einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster
  • zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster
  • einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet
  • einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Münster.

Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein.

Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zuständig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsführers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen zuständig. Er hat ferner die Tätigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen, zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und der Wirtschaftsführung zu achten.

Veröffentlichung gemäß § 17 Korruptions­bekämpfungsgesetz

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NRW – in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sind danach verpflichtet, Auskunft zu geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleich­baren Gremien.

Die Veröffentlichung der persönlichen Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsführung gem. § 17 KorruptionsbG erfolgt auf unserer Homepage.

Aufgaben Geschäftsführung

Der Geschäftsführer leitet gemäß § 9 StWG das Studierendenwerk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist der Vorgesetzte der Angestellten des Studierendenwerks Münster.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisieren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt.

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Das Studierendenwerk Münster unterstützt Studenten und Studentinnen. Es gibt nun einen Bericht über die Arbeit im Jahr 2024. In diesem Bericht stehen die wichtigsten Informationen.

Was das Studierendenwerk macht

Das Studierendenwerk hat viele Aufgaben für Studenten:
  • Es kocht Essen in der Mensa.
  • Es vermietet Zimmer in Wohnheimen.
  • Es hilft bei Fragen zum Geld und zum BAföG.
  • Es betreut Kinder in Kitas.
  • Es bietet Beratung für viele Probleme an.

Wichtige Ereignisse im Jahr 2024

Das Jahr 2024 war ein Jahr mit viel Arbeit. Es gab Kriege in der Welt. Deshalb sind die Preise für Strom und Lebensmittel gestiegen. Das Studierendenwerk hat trotzdem gut geplant. Das ist im Jahr 2024 passiert:
  • Es gibt eine neue Anlage für Strom von der Sonne.
  • Eine neue Mitarbeiterin achtet auf den Umweltschutz.
  • Das Studierendenwerk macht jetzt Videos bei TikTok.
  • Es gab einen besonderen Tag für Gespräche mit Studenten.

Wohnen für Studenten

Zimmer für Studenten sind in Münster sehr wichtig. Das Studierendenwerk hat über 5000 Plätze zum Wohnen. Fast alle Zimmer waren immer belegt. Im Mai 2024 wurde die Miete etwas teurer. Das Geld wird für Reparaturen an den Häusern gebraucht. Es werden auch neue Häuser für 190 Studenten geplant.

Essen in der Mensa

Fast 2 Millionen Menschen haben in den Mensen gegessen. In manchen Mensen gibt es jetzt neue Kassen. Dort bezahlen die Studenten ihr Essen selbst. Das geht schneller. Die großen Mensen am Aasee und am Ring werden bald repariert. Das wird in den nächsten Jahren gemacht.

Geld und Finanzen

Das Studierendenwerk braucht viel Geld für seine Aufgaben. Das Geld kommt von drei Stellen:
  • Die Studenten bezahlen einen Sozialbeitrag.
  • Das Land Nordrhein Westfalen gibt Geld dazu.
  • Das Studierendenwerk verdient Geld mit Miete und Essen.
Im Jahr 2024 war am Ende Geld übrig. Das Studierendenwerk nutzt dieses Geld für neue Projekte. Die Kosten für Mitarbeiter sind aber stark gestiegen.

Die Zukunft vom Studierendenwerk

In den nächsten Jahren wird es wahrscheinlich weniger Studenten geben. Das liegt an der Entwicklung der Bevölkerung. Das Studierendenwerk muss deshalb genau planen. Es wird mehr Technik und Computer für die Arbeit nutzen. Das hilft auch gegen den Mangel an Fachkräften.

Wer leitet das Studierendenwerk?

Der Geschäftsführer heißt Dr. Christoph Holtwisch. Er leitet das Studierendenwerk. Es gibt auch einen Verwaltungsrat. Dort sitzen Studenten und Mitarbeiter zusammen. Sie entscheiden über wichtige Dinge und über das Geld.